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Anzahlungs-, Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen

Anzahlungs-, Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen in Scopevisio erstellen: Unterschiede der Rechnungsarten und deren korrekte Anwendung.

Mit Scopevisio können Sie unterschiedliche Rechnungsarten erstellen.
Jede Rechnungsart verfügt dabei über einige Besonderheiten.

Welche Rechnungsart wofür?

  • Von Anzahlungsrechnung ist die Rede, wenn der Rechnungssteller noch keine Leistung oder Lieferung erbracht hat. Sie wird auch als Vorauszahlungsrechnung bezeichnet.

  • Von Abschlagsrechnung ist die Rede, wenn bereits ein Teil der Leistung erbracht worden ist, aber die Leistung nicht konkretisiert werden kann. So rechnet der Bauunternehmer 30% ab, ohne spezifizieren zu können, ob z. B. 28% oder 35% aller Kabel verlegt wurden.
    Die Umsatzsteuer wird fällig mit Bezahlung der Abschlagsrechnung durch den Kunden.

Die Umsatzsteuer für Anzahlungs- oder Abschlagsrechnung wird erst fällig mit der Bezahlung der Anzahlungsrechnung durch den Kunden.
Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen sind ergebnisneutral darzustellen, da es sich nicht um Erlöse handelt.

  • Von Teilrechnung ist die Rede, wenn die abgerechnete Leistung bereits erbracht wurde und - im Gegensatz zur Abschlagsrechnung – konkretisiert und bezeichnet werden kann. Ein Leistungsdatum/-zeitraum liegt vor. So rechnet der Bauunternehmer die Ausschachtungsarbeiten ab, nachdem die Baugrube ausgehoben wurde.
    Die Umsatzsteuer ist mit Rechnungsstellung fällig.

  • Von Schlussrechnung ist die Rede, wenn die Leistung komplett erbracht wurde und eine abschließende Abrechnung unter Einbeziehung der vorherigen Rechnungen und Ermittlung des Restzahlbetrag erstellt wird. Bei Schlussrechnungen kann aus den zum Kunden, dem Projekt oder dem Auftrag gehörigen Anzahlungs-, Abschlags- und Teilrechnungen gewählt werden, um diese der Schlussrechnung zuzuordnen.

Rechnungsarten Anzahlungs-/Abschlagsrechnung

  • Füllen Sie im folgenden Formular alle nötigen Felder im Belegkopf aus.

  • Wählen Sie bereits vor dem Erfassen von Positionen die gewünschte Rechnungsart, denn beim Umstellen auf Anzahlungs- oder Abschlagsrechnung werden alle Produkte verworfen.

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  • In Anzahlung- und Abschlagsrechnung können nur so gekennzeichnete Produkte genutzt werden (siehe Produktverwaltung).

  • In der Regel benutzen Sie hierfür ein generisches Produkt (“Anzahlung 19%”), da es dem Wesen der Rechnungsarten entspricht, das keine konkrete Leistung oder Ware zugrunde liegt.

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  • Bei korrekter Schlüsselung der Produkte erfolgt die Buchung gegen ein Bilanzkonto statt einem Erlöskonto und die Umsatzsteuer wird zunächst als “Umsatzsteuer nicht fällig” gebucht.

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Rechnungsart Teilrechnung

  • Eine Teilrechnung entspricht inhaltlich einer Einzelrechnung.

  • Im Gegensatz zu Einzelrechnungen werden Teilrechnungen beim Erstellen einer Schlussrechnung zur Verrechnung angeboten.

Rechnungsart Schlussrechnung

  • Wählen Sie unter Rechnungsart Schlussrechnung.

  • Scopevisio führt die Schlussrechnung nach der Bruttomethode aus, d. h. Sie geben alle abzurechnenden Positionen an, auch solche die bereits in Teilrechnungen erfasst sind.

  • sowie der erhaltenen und zugeordneten Zahlungen ergibt sich die Restzahlsumme und die darin enthaltene Steuer. Die Schlussrechnung kann eine Null-Rechnung sein oder sogar negativ werden, also in eine "Gutschrift" (Korrekturrechnung) umschlagen.

  • Ordnen Sie im Feld Anzahlungen und Abschläge vorhergehende Anzahlungs-, Abschlags- oder Teilrechnungen über Bearbeiten zu.

  • Die Auswahl der zuzuordnenden Rechnungen ist gefiltert (Kontakt und Projekt).

  • Auf dem PDF der Schlussrechnung werden die verrechneten weiteren Belege und die zugehörigen Zahlungen ausgegeben, die Schlussrechnung kann deswegen nicht mit dem Layout für Einzelrechnungen erstellt werden.

  • Wählen Sie gezielt ein für die Schlussrechnung angepasstes Dokumentenlayout aus, entweder manuell oder über den Regelassistenten für Beleglayouts.

E-Rechnung: Aktuell besteht noch kein normierter Weg alle Konstellationen einer Schlussrechnung im Rahmen der EN-16931 zu erstellen.


Siehe: BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung vom 15.10.2024, Abschnitt 3.4 Rz 48 (Hinweis zu Grenzen der strukturierten Abbildung von Schlussrechnungen).

Besonderheiten beim Buchen der Umsatzsteuer

Anzahlungs-und Abschlagsrechnungen ziehen Umbuchungen der Umsatzsteuer nach sich. Hierzu finden Sie weitere Informationen im Kapitel "Finanzen > Umsatzsteuer richtig erfassen".

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