Gewinnermittlung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und die Bilanz sind zwei verschiedene Methoden zur Gewinnermittlung. Scopevisio richtet sich primär an bilanzierende Unternehmen.
Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Finanzierung (Passiva) zu einem Stichtag dar.
Der Gewinn ergibt sich durch den Vergleich des Eigenkapitals am Jahresanfang und -ende.
Geschäftsvorfälle werden periodengerecht erfasst (z. B. Rückstellungen, Abgrenzungen).
Die gesetzliche Grundlage (in Deutschland) findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB).
Scopevisio stellt Forderungen und Verbindlichkeiten als offene Posten dar. Diese Darstellung entspricht dem Bilanzierungsansatz.
Die EÜR ist eine vereinfachte steuerliche Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbständige.
Sie basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben werden zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie tatsächlich bezahlt bzw. vereinnahmt werden.
Dadurch entsteht eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn/Verlust.
Die gesetzliche Grundlage für Deutschland findet sich in §4 Abs. 3 des EStG. Deswegen wird die Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch 4/3-Rechnung genannt.
Die klassische EÜR-Buchhaltung erfasst also lediglich den Zahlungsstrom (Bank, Kasse) und spricht auf der anderen Seite direkt Aufwands- und Erlöskonten an. Eine offene Posten-Buchhaltung entfällt.
Dies bedingt auch, dass die Abrechnungseinstellungen verändert werden sollten.
Falls Sie trotzdem mit offenen Posten arbeiten möchten, bietet Scopevisio in den Arbeitsberichten einen (bei Nutzung eines Standardkontorahmens) vorbefüllten EÜR-Bericht, der die Gewinnermittlung auf Basis der Auszifferungsinformation durchführt. Sie können ihn über den Link Fehlende Standardberichte importieren. Lediglich dieser Bericht ermittelt durch seine besondere Berechnung den Gewinn nach den Vorgaben der steuerlichen EÜR. Alle anderen Berichte (insbesondere BWA) nutzen das Buchungsdatum (wie bei Bilanzierern) und sind für deswegen für andere Adressaten geeignet.
Zur Umsetzung der EÜR empfehlen wir die Rücksprache mit unserer Beratung.
Besteuerungsart
In Deutschland gibt es drei Ausprägungen, die Sollbesteuerung und die Ist-Besteuerung sowie die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG. Mit letzterer nimmt man einfach nicht am Umsatzsteuerverfahren teil.
Der Standard für Scopevisio ist die Sollbesteuerung. Umsatzsteuer und Vorsteuer laufen zum Buchungsdatum der Ausgangs- oder Eingangsrechnung in die Umsatzsteuervoranmeldung, völlig unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
Die Ist-Besteuerung ändert dieses Verhalten für die Umsatzsteuer (aber nicht für die normale Vorsteuer). Die anteilige Umsatzsteuer läuft erst zum Buchungsdatum der ausziffernden Zahlung in die UStVA. Die Erfassung einer offenen Forderung (Debitor an Erlöse) bucht den Umsatzsteueranteil zunächst auf das Konto “Umsatzsteuer, nicht fällig”. Prüfen Sie die Steuermatrix auf korrekte Zuweisung der Konten. Erst bei Zuordnung und Buchung eines Zahlungseingangs zu einem offenen Posten wird der Umsatzsteueranteil von “Umsatzsteuer, nicht fällig” an “Umsatzsteuer” gebucht.
Ein Wechsel von IST- zu SOLL-Besteuerung und vice versa wird softwareseitig nicht separat abgefangen. Falls eine entsprechende Notwendigkeit besteht, kontaktieren Sie bitte unsere Beratung.
Kombination von Besteuerungs- und Gewinnermittlungsart
Während es keine spezifischen gesetzlichen Verbote einer Kombination gibt, ist der Standard in Scopevisio die Nutzung in der Kombination Bilanzierer + SOLL-Besteuerung. Andere Kombinationen sind denkbar und möglich, verlangen aber ggf. manuelles Eingreifen.
Die folgenden Kombinationen sollen nur zeigen, wie häufig und verbreitet eine bestimmte Kombination ist.
Soll-Besteuerung | IST-Besteuerung | §19 UStG | |
Bilanzierer | Standard | selten | sehr selten |
| sehr selten | häufigste Kombination mit EÜR | bei Kleinunternehmen und Fokus B2C |
