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ISO 20022 und Verification of payee (VoP)

Vor über 2 Monaten aktualisiert

Was ist die ISO 20022?

ISO 20022 ist der neue internationale Standard für den elektronischen Datenaustausch im Finanzwesen. Dieser löst die bisherigen Formate wie MT940 ab und wird ab November 2025 verpflichtend.

Was ändert sich beim Import von Bankumsätzen?

Wenn Sie bisher Umsatzdateien importieren, ändern sich ggf. die Dateiformate:

  • MT940: Dieses Format läuft aus (nur noch bis November 2025 unterstützt)

  • camt.053: Ersetzt das MT940, neues ISO 20022 Format (empfohlen)

  • CSV: Alternative bei nicht unterstützten Banken

Wichtige Schritte:

  1. Bei Ihrer Bank nachfragen:

    • Wann wird auf camt.053 umgestellt?

    • Ist das neue Format bereits verfügbar?

  2. In Scopevisio testen:

    • Testen Sie den Import mit camt.053-Dateien, in dem Sie die Kontoumsätze Ihres Kontos in diesem Format importieren.

    • Stellen Sie sicher, dass für Sie nötigen Felder korrekt übertragen werden

    • Hinweis: Auch im camt.053-Format kommt es zu einem Versionssprung. Die unter ISO 20022 präferierte Version ist camt.53.08. Dieses Format wird von Scopevisio spätestens ab November vollständig unterstützt, eine vorherige Verarbeitung sollte möglich sein (-> Test).

  3. Bekannte Abweichungen:

    • camt.053 hat nicht zwingend die Kontoauszugsnummer (in Scopevisio als Externe Belegnummer verarbeitet) wie MT940.

    • Mit der aktuellsten camt-Version wird der Geschäftsvorfallcode (GVC) durch die drei hierarchisch gegliederte business term codes (BTC) abgelöst. Bisher funktionierende Kontoauszugsregeln auf Basis der GVC werden dann nicht ausgelöst, da der Wert von Bankseite evtl. nicht mehr übermittelt wird.

  4. Wichtige Einstellungen:

    • Keine. Der Prozess mit camt-Dateien ist identisch zu dem der MT940-Dateien.

    • Ggf. spätere Anpassung der Kontoauszugsregeln. Verfolgen Sie die Release Notes bezüglich entsprechender Updates. Falls Ihre Bank die Daten auch in camt.053 liefert, stellen wir sie dar und lösen entsprechende Regelereignisse aus.

Wenn Sie bisher Ihre Umsätze über unsere finAPI-Anbindung importieren, besteht kein akuter Handlungsbedarf.

Was ändert sich bei der Durchführung von Zahlläufen?

Weder bei der Durchführung von Zahlungen per finAPI noch bei der Erzeugung von XML-Dateien, die Sie manuell übermitteln, kommt es zu verpflichtenden Änderungen im Aufbau.

  1. Anpassung von Einstellungen
    Die Scopevisio AG stellt jedoch eine neue SEPA-Version (3.7) zur Verfügung. Prüfen Sie deswegen, ob im Bereich Organisation > Stammdaten > Zahlungsverkehrseinstellungen die Vorbelegung auf Aktuelle Version steht - dann geschieht die Anpassung automatisch.

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    Dieser Wert kaskadiert dann über die Hausbanken in den Zahllauf. Zeigt Ihre Hausbank in der Hausbank-Verwaltung inb den Einstellungen für das Zahlungsverfahren Systemvorbelegung verwenden an, müssen Sie auch hier nicht eingreifen.

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  2. Verifizierung des Zahlungsempfängers (Empfängerüberprüfung)
    Zeitgleich tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft (Verification Of Payee), die das Ziel hat, Betrug zu erschweren. Von Seiten der Empfängerbank erfolgt ein Nummern / Namen Abgleich. Dies war bisher nur bei grossen Zahlbeträgen üblich. Prüfen Sie ggf. das Feld Kontoinhaber im Personenkontenbereich und geben Sie den vollständigen Namen an.
    Beispiel: Statt “Muster Markt” den vollständigen Namen gem. Rechnung “Muster-Markt GmbH & Co. KG”.
    Wenn Sie bisher mit Creditreform-Vorschlägen ihre Lieferantenkontakte angelegt haben, sollten Sie wenig Abweichungen finden.

    Überweisung mit finAPI
    Beim Auslösen einer Überweisung erfolgt die VoP im Webformular von finAPI:

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Nicht übereinstimmende Namen können trotzdem freigegeben werden:

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  1. Zahlungen empfangen mit VoP
    Sie firmieren unter “Gartenbau Günther Gras”, aber ihr Firmenkonto lautet auf Ihren Namen “Herbert G. Gras”, dann kann es zu Problemen kommen. Falls Sie also deutliche Abweichungen zwischen Kontoinhaber und Firmierung haben, können Sie sich bei ihrer Bank erkundigen, ob diese sogenannte Aliasse anbietet, um mehrere Namen zu hinterlegen, damit Zahlungen an Sie nicht abgewiesen werden.

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