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LkSG - Perspektive und Event Typen

Wie Prewave definierte Sorgfaltspflichten des LKSG abdeckt

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Verfasst von Sabine
Vor über 2 Wochen aktualisiert

Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehört die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu erkennen, zu verhindern oder zu minimieren.

1) Um welche Menschenrechte geht es?

Das Lieferkettengesetz enthält eine umfassende Liste von elf international anerkannten Menschenrechtskonventionen und definiert typische Risiken in der Lieferkette, die bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören insbesondere das Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit, das Diskriminierungsverbot, die Missachtung von Arbeitsschutzpflichten, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen zu bilden, die Verweigerung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie die unrechtmäßige Aneignung von Land und Lebensgrundlagen.


2) Welche Umweltaspekte werden berücksichtigt?

Das Lieferkettengesetz konzentriert sich auf bestimmte umweltbezogene Verpflichtungen, die für Unternehmen aus drei internationalen Übereinkommen verbindlich sind: dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber, dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Verstöße gegen umweltbezogene Verpflichtungen werden ebenfalls von der Überwachungsbehörde sanktioniert.

Zu den erfassten umweltbezogenen Risiken gehören beispielsweise solche, die zu Menschenrechtsverletzungen führen (z. B. vergiftetes Wasser). Auch das Verbot von Stoffen, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind.

Bei Prewave werden vier Ereignisgruppen in Übereinstimmung mit dem LkSG umgesetzt. Die drei Ereignisgruppen "Labor Rights", "Human Rights" und "Health and Safety" decken die Menschenrechtsverletzungen umfassend ab, während Umweltthemen eine eigene Ereignisgruppe "Environment" bilden.

Anschließend wird jeder spezifische Ereignistyp detailliert definiert und gemäß Abschnitt 2(2) und Abschnitt 2(3). abgebildet.

Arbeitsrecht:

Prewave Eventtype

Definition

Definition basierend auf Abfragebegriffen

LKSG-Mapping + BAFA-Beschreibung

Verletzung der Arbeitsrechte

Jede Verletzung von Arbeitsrechten. Eine Spezialisierung von Menschenrechtsverletzungen, aber allgemeiner als Kinderarbeit oder Lohndiebstahl.

Maßnahmen von Arbeitgebern oder Behörden, die die Arbeitnehmerrechte verletzen, wie etwa Gewerkschaftszerschlagung, ungerechtfertigte Kündigung, Verweigerung von Sozialleistungen und Unterdrückung von Tarifverhandlungen und Streiks.

§2 (2) 6.

M4 Missachtung der Koalitionsfreiheit – Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Selbstmord eines Arbeiters

Ein Arbeiter/Angestellter hat aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen oder anderer arbeitsbezogener Probleme seinem Leben ein Ende gesetzt.

Selbstmord eines Mitarbeiters, oft beeinflusst durch arbeitsbezogene Faktoren wie schlechte Arbeitsbedingungen, übermäßigen Stress oder Schikanen am Arbeitsplatz.

§2 (2) 5.

M10 Das Verbot einer pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung, die unmittelbar geeignet ist, eine geschützte Rechtsposition (die sich aus den Menschenrechtskonventionen im Sinne des § 2 Abs. 1 ergibt) in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen, und deren Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.


Menschenrecht:

Prewave Eventtype

Definition

Definition basierend auf Abfragebegriffen

LKSG-Mapping + BAFA-Beschreibung

Kindesausbeutung

Alles andere außer Kinderarbeit, bei dem Kinder zu etwas gezwungen werden – einschließlich sexuellem Missbrauch

Missbrauch und Misshandlung von Kindern durch Aktivitäten wie Menschenhandel, Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung, Drogenhandel und körperliche Misshandlung, die oft von Erwachsenen zum persönlichen oder finanziellen Vorteil begangen werden.

§2 (2) 2.

M1 Verbot der Kinderarbeit

Kinderarbeit

Kinder werden zur Arbeit gezwungen // Ein Unternehmen setzt Kinder (unter dem gesetzlichen Arbeitsalter, normalerweise unter 14-16 Jahren) als Arbeitskräfte ein.

Ausbeutung von Kindern durch Arbeit, die ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schadet, darunter Zwangsarbeit, Sklaverei und andere missbräuchliche Praktiken, die oft gegen das Kinderarbeitsgesetz verstoßen.

§ 2 (2) 1., § 2 (2) 2.

M1 Verbot der Kinderarbeit

Diskriminierung


​​

Diskriminierungsvorfälle, bei denen Arbeiter/Angestellte aufgrund ihres Alters/einer Behinderung/ihrer Nationalität/Rasse/Religion/ihres Geschlechts usw. unterschiedlich behandelt werden.

Ungerechte oder vorurteilsbehaftete Behandlung von Personen aufgrund von Merkmalen wie Rasse, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung, die sich in Praktiken wie ungleicher Bezahlung, Belästigung, Hassreden und Chancenverweigerung manifestiert.

§2 (2) 7.

M5 Verbot der Ungleichbehandlung im Arbeitsverhältnis

Menschenrechtsverletzung

Jede Handlung, die grundlegende Menschenrechte oder das einschlägige humanitäre Völkerrecht verletzt oder ignoriert, sei sie absichtlich oder unabsichtlich.

Schwere Missbräuche oder Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten von Personen, darunter Folter, illegale Inhaftierung, Zwangssterilisation, Verschwindenlassen und andere unmenschliche Behandlungen, die gegen internationales und humanitäres Recht verstoßen.

§2 (2) 11., §2 (2) 12.

M9 Verbot der Beauftragung oder des Einsatzes privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Weisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können.

M10 Das Verbot einer pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung, die unmittelbar geeignet ist, eine geschützte Rechtsposition (die sich aus den Menschenrechtskonventionen im Sinne des § 2 Abs. 1 ergibt) in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen, und deren Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

Moderne Sklaverei

Institutionelle Sklaverei, bei der eine oder mehrere Personen ihre Freiheit verlieren, mit der Arbeit aufzuhören, was zu Ausbeutung führt. Ein Unternehmen ist damit beschäftigt, Menschen als freie Arbeitskräfte einzusetzen und ihnen die Freiheit zu nehmen, mit der Arbeit aufzuhören.

Schwere Ausbeutung von Einzelpersonen durch Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Menschenhandel und andere Formen unfreiwilliger Knechtschaft, die häufig eine Verletzung ihrer grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten darstellen.

§ 2 (2) 3., § 2 (2) 4.

M2 Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei

Sexuelles Fehlverhalten

Jegliche Art von Fehlverhalten im Zusammenhang mit sexuellen Aktivitäten, mit Ausnahme von solchen, an denen Kinder beteiligt sind. Dazu gehören auch unangemessene sexuelle Vorfälle wie sexuelle Belästigung oder jegliche Form der Ausbeutung.

Verschiedene Formen von Missbrauch und Misshandlung, darunter sexueller Missbrauch, Menschenhandel, Belästigung und Körperverletzung, bei denen Personen gegen ihren Willen zu sexuellen Aktivitäten gezwungen oder manipuliert werden.

§2 (2) 4.

M2 Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei

Unethische Arbeit

Unethische Beschäftigung oder Behandlung jeglicher Art von Angestellten oder Arbeitern, egal wo / Unfaire und/oder unethische Arbeitspraktiken, d. h. schlechte Behandlung der Angestellten, Demütigung, Einbehaltung des Reisepasses, illegale Beschäftigung usw.

Misshandlung und Ausbeutung von Mitarbeitern durch Maßnahmen wie Belästigung, psychische Gewalt, Mobbing, unangemessene Überwachung und Schaffung eines toxischen Arbeitsumfelds, das häufig gegen ethische und rechtliche Standards verstößt.

§2 (2) 4.

M2 Verbot von Zwangsarbeit und allen Formen der Sklaverei.

M10 Das Verbot einer pflichtwidrigen Handlung oder Unterlassung, die unmittelbar geeignet ist, eine geschützte Rechtsposition (die sich aus den Menschenrechtskonventionen im Sinne des § 2 Abs. 1 ergibt) in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen, und deren Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

Lohndiebstahl

Ein Arbeitgeber zahlt seinen Arbeitnehmern/Angestellten nicht den Mindestlohn, verweigert ihnen die Bezahlung von Überstunden oder verweigert ihnen soziale Rechte wie Elternzeit oder Krankenurlaub. Er zahlt keinen Lohn oder ist mit den Zahlungen an die Belegschaft im Rückstand.

Unfaire Behandlung von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer Vergütung, einschließlich nicht gezahlter Löhne, Lohndiebstahl, illegaler Abzüge, falscher Einstufung von Arbeitnehmern und Verstößen gegen Mindestlohn- und Überstundengesetze.

§2 (2) 8.

M6 Verbot der Vorenthaltung eines angemessenen Lohns

Gesundheit und Sicherheit:

Prewave Eventtype

Definition

Definition basierend auf Abfragebegriffen

LKSG-Mapping + BAFA-Beschreibung

Unfall

Jede Form von allgemeinem Unfall, der Auswirkungen auf irgendetwas hat. / Im Zusammenhang mit einem Unternehmen tritt ein unerwarteter Vorfall mit Sachschaden ein (sei es auf dem Produktionsgelände, im Büro oder während des Transports oder der Versorgung), der entweder Menschen, die Produktion oder Eigentum betrifft.

Unerwartetes und oft schädliches Ereignis wie eine Kollision, Entgleisung oder Katastrophe, das zu Schäden, Notfällen oder Opfern führt.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken


Bombendrohung


​​

Die Drohung, einen Spreng- oder Brandsatz zu zünden, um Sachschäden, Tod oder Verletzungen zu verursachen, unabhängig davon, ob ein solcher Satz tatsächlich existiert oder nicht.

Warnung oder Hinweis auf das Vorhandensein eines Sprengsatzes, einschließlich Bombendrohungen, verdächtiger Pakete und ähnlicher Drohungen, die möglicherweise auf eine terroristische Bedrohung hinweisen.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Gebäudeeinsturz

Ein Einsturz oder teilweiser Einsturz eines Industriegebäudes oder einer anderen Struktur, der dazu führt, dass dieses (vorübergehend) nicht mehr funktionsfähig ist und somit der Geschäftsbetrieb unterbrochen wird.

Plötzlicher Ausfall eines Gebäudes oder einer Infrastruktur aufgrund eines Strukturversagens, der zu erheblichen Schäden und potenziellen Opfern führt und Vorfälle wie Gebäudeeinstürze und Industrieeinstürze umfasst.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Krankheit

Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Organisation sind von einer schweren Erkrankung betroffen.

Situation, in der ein Unternehmen oder eine Organisation erheblich von einem Krankheitsausbruch betroffen ist, was zu Betriebsstörungen und potenziellen Gesundheitsrisiken für die Mitarbeiter führt.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Mitarbeiterinfektion

Angestellter oder Arbeiter, der mit einem pathogenen Mikroorganismus oder Erreger kontaminiert ist, der bei ihm eine Erkrankung verursacht.

Ereignis, bei dem Mitarbeiter erheblich von einer ansteckenden Krankheit wie COVID-19 betroffen sind, was zu mehreren bestätigten oder vermuteten Fällen führt, den Betrieb stört und Gesundheitsrisiken für die Belegschaft birgt.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Explosion

Eine Explosion oder Detonation an irgendeinem Ort.

Plötzliche und heftige Energiefreisetzung, die oft mit der Detonation von Sprengstoff oder einer Explosion einhergeht und eine Explosion zur Folge hat, die erhebliche Schäden und Verletzungen verursachen kann.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Todesfall

Eine oder mehrere Personen sterben infolge einer Tragödie am Arbeitsplatz (Giftigkeit, Unfall, Explosion usw.) oder bei arbeitsbezogenen Aktivitäten (Transport, Protest).

Tod infolge eines Vorfalls oder Unfalls, oft gekennzeichnet durch Begriffe wie Sterblichkeit, Unfallopfer und tödliche Ereignisse, die zu erheblichen Verlusten und Auswirkungen führen.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Feuer

Ein Brand, der in einem Gebäude ausgebrochen ist oder ausbricht.

Verbrennungsereignis, bei dem Hitze, Flammen und Rauch entstehen, was häufig Löscharbeiten erfordert und Sachschäden an Gebäuden und Wäldern verursacht sowie erhebliche Sicherheitsrisiken birgt.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Gesundheits- und Sicherheitsprobleme

Ein Vorfall oder Zustand im Zusammenhang mit Problemen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Bedingungen und Praktiken, die ein Risiko für das Wohlbefinden der Mitarbeiter darstellen, darunter Chemikalienbelastung, fehlerhafte Ausrüstung, übermäßige Arbeitszeiten und unzureichende Wartung, was möglicherweise zu Unfällen, Krankheiten und Verletzungen führen kann.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Verletzung

Ein Unfall mit Personenschaden.

Körperliche Schäden oder Verletzungen einer Person infolge eines Vorfalls oder Unfalls, einschließlich Knochenbrüchen, traumatischen Verletzungen und anderen Formen von Schmerzen und Verletzungen.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Quarantäne

Eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen und Gütern, die die Ausbreitung von Krankheiten oder Schädlingen verhindern soll. Sie wird häufig im Zusammenhang mit Krankheiten und Leiden eingesetzt und verhindert die Bewegungsfreiheit von Personen, die möglicherweise einer ansteckenden Krankheit ausgesetzt waren, für die aber keine bestätigte medizinische Diagnose vorliegt.

Bei Isolationsmaßnahmen wie Quarantäne und Ausgangssperren geht es darum, die Bewegungsfreiheit von Personen einzuschränken, um die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern oder die Sicherheit in Notfällen zu gewährleisten.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Schießen

Eine Schießerei oder ein Schießversuch oder der Einsatz von Schusswaffen gegen Personen oder Eigentum durch eine Person aus dem Umfeld eines Unternehmens oder an einem Dienstleistungs-/Produktionsstandort.

Der Einsatz von Schusswaffen zur Schadenszufügung, darunter Vorfälle wie Schießereien, Massaker, Massenerschießungen und Schusswaffenangriffe, die häufig zu Verletzungen oder Todesfällen führen.

§2 (2) 5.

M3 Missachtung der Arbeitssicherheit und arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken

Umwelt:

Prewave Eventtype

Definition

Definition basierend auf Abfragebegriffen

LKSG-Mapping + BAFA-Beschreibung

Chemisches Leck


​​

Chemikalienleck bei einem Unternehmen oder einer Produktionsstätte/ Vom Firmengelände tritt eine chemische Substanz aus.

Unbeabsichtigte Freisetzung gefährlicher Substanzen, einschließlich Leckagen, Versickerungen und Verschüttungen, die zu Umweltverschmutzung und potenziellen Gesundheitsrisiken führen.

§2 (2) 9.

M7: Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverschmutzung.

Abholzung

Die Entfernung eines Waldes oder Baumbestandes von einem Grundstück, das dann einer nicht-forstwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wird.

Großflächige Abholzung oder Zerstörung von Wäldern durch Aktivitäten wie Kahlschlag, illegalen Holzeinschlag und Landumwandlung, was zu Waldschädigung, Verlust der Artenvielfalt und Umweltschäden führt.

§2 (2) 10.

M8: Illegale Verletzung von Landrechten.

Umweltproblem

Negative, nachteilige oder schädliche Auswirkungen oder Misshandlungen der biophysikalischen Umwelt durch menschliche Aktivitäten / Ein Unternehmen übt negative Auswirkungen auf die Biosphäre aus, insbesondere auf die Flora und Fauna.

Verschlechterung der natürlichen Umwelt durch Prozesse wie Abholzung, Umweltverschmutzung, Klimawandel und nicht nachhaltige Ressourcennutzung, was zum Verlust der Artenvielfalt, zur Schädigung des Ökosystems und zu Gesundheitsgefahren führt.

§2 (2) 9.

M7: Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverschmutzung.

Landkonflikt

Unrechtmäßiger oder illegaler Erwerb von Land, insbesondere landwirtschaftlicher Flächen, durch einen Wirtschaftsakteur.

Landkonflikte und indigene Angelegenheiten beziehen sich auf Streitigkeiten und Kontroversen, bei denen es um illegalen Landerwerb, Zwangsumsiedlung und Verletzung der Landrechte indigener und einheimischer Völker geht, was zu sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Schaden führt.

§2 (2) 10.

M8: illegale Verletzung von Landrechten.

Verschmutzung

Verschmutzung oder Kontamination durch ein Unternehmen oder einen Produktionsstandort, die negative Auswirkungen auf Natur, Menschen oder Tiere hat.

Eintrag von Schadstoffen oder Verunreinigungen in die natürliche Umwelt, was zu einer Verschlechterung der Luft-, Wasser- und Bodenqualität, negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und ökologischen Schäden führt.

§ 2 (2) 9.; § 2 (3) 4, 5.

M7 Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverschmutzung

Toxizität

Giftige Verschmutzung (Gas, Flüssigkeit oder Strahlung) durch ein Unternehmen oder einen Produktionsstandort.

Freisetzung schädlicher Chemikalien und Substanzen wie Blei, Asbest und Quecksilber in die Umwelt, die Vergiftungen, krebserregende, genotoxische und mutagene Wirkungen hervorrufen und zu ernsthaften gesundheitlichen und ökologischen Risiken führen.

§2 (3) 1,2,3

U1 Verbotene Produktion, Verwendung und/oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen
)

POP-Verschmutzung

Verbotene Herstellung und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholmer Konvention (POP) sowie nicht umweltgerechte Verwendung pophaltiger Abfälle.

Verschmutzung der Umwelt mit persistenten organischen Schadstoffen (POPs). Dabei handelt es sich um giftige Chemikalien, die nicht abbaubar sind, sich in lebenden Organismen anreichern und ernsthafte gesundheitliche und ökologische Risiken bergen.

§2 (3) 4, 5.

U2 Verbotene Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholmer Konvention (POP) und nicht umweltgerechte Verwendung pophaltiger Abfälle

Abfallentsorgungsproblem

Alle Arten von Problemen im Zusammenhang mit der Entsorgung und Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere unrechtmäßige und illegale Entsorgungen.

Probleme im Zusammenhang mit der Handhabung, Entsorgung und Behandlung verschiedener Abfallarten, einschließlich gefährlicher, giftiger, elektronischer und infektiöser Abfälle. Dabei kommt es häufig zu Verstößen gegen die Vorschriften zur illegalen Ablagerung und Entsorgung, die erhebliche Risiken für die Umwelt und die Gesundheit bergen.

§2 (3) 6, 7, 8.

U3 Verbotener Import/Export gefährlicher Abfälle im Sinne der Basler Konvention

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