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Versicherungsleistungen im Detail

Hier finden Sie alle wichtigen Infos und Details über die Versicherungsleistungen im Falle einer Panne/Unfall.

Vor über 3 Monaten aktualisiert

Kontakt:

Versicherer: Neodigital Autoversicherung AG
Nennung: Kennzeichen
Versicherungsnehmer: mikar GmbH & Co. KG bzw. SG IFFOXX Assekuranzmaklergesellschaft mbH
Pannenhotline: +49 (0) 221 650744-04
Schadenhotline: +49 (0) 221 6508472-1
E-Mail: schaden@hector.global


Die Versicherung übernimmt nur Kosten nach Anruf und Freigabe der Versicherung


Voraussetzung für Versicherungsleistungen

Direkte Kontaktaufnahme:

· Unmittelbar nach Eintritt eines Schadensereignisses muss die Schadenhotline des Versicherers kontaktiert werden.

· Alle weiteren Schritte zur Pannenhilfe, Unfallhilfe oder Fahrzeugüberführung werden ausschließlich durch den Versicherer organisiert.

· Achtung: Selbstständig veranlasste Maßnahmen (z.B. Mietwagen, Abschleppen) ohne vorherige Freigabe des Versicherers führen zu einem Ausschluss der Kostenübernahme.

Schadenmeldung:

· Unverzügliche Meldung des Schadens unter Angabe aller relevanten Informationen (Ort, Zeit, Hergang, beteiligte Personen/Fahrzeuge).

· Vollständige und korrekte Daten sind zwingend erforderlich (siehe Schadenformular).

Mehrkosten durch eigenständiges Handeln:

· Durch eigenständiges Handeln verursachte Mehrkosten werden in voller Höhe zzgl. Strafgebühren laut Preisliste in Rechnung gestellt.


Leistungen der Versicherung

Pannen- und Unfallhilfe

· Wiederherstellung der Fahrbereitschaft: Kostenübernahme für Pannenhilfe bis 300 EUR (inkl. Kleinteile).

· Abschleppen des Fahrzeugs: Organisierte Abschlepphilfe bis zur nächstgelegenen Werkstatt (Maximaler Kostenrahmen: 150 EUR).

· Bergen des Fahrzeugs: Bei Abkommen von der Straße.

Zusätzliche Hilfe ab 50 km Entfernung vom Wohnsitz

· Rück- oder Weiterfahrt: Erstattung der Reisekosten (Bahnfahrt 1. Klasse oder Economy-Flug) für Rückfahrt zum Wohnsitz in Deutschland oder Weiterfahrt zum Zielort innerhalb der EU.

· Taxi- und ÖPNV-Kosten: Bis 40 EUR pro Schadensfall.

Unterkunftskosten

· Maximal 3 Übernachtungen: Bis 80 EUR pro Person und Nacht.

· Bei Entscheidung für Weiter- oder Rückfahrt: Maximal 1 Übernachtung.

Mietwagen

· Hilfe bei der Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

· Kostenübernahme bis zu 7 Tagen mit einer maximalen Tagesrate von 70 EUR.

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