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Unsere Tankregelung

Die mikar-Tankregel (seit April 2023)

Vor über einem Jahr aktualisiert

Der Nutzer tankt und zahlt bei thermischen (Diesel & Benzin) Fahrzeugen nur den Kraftstoff, den er tatsächlich verbraucht hat und muss das Fahrzeug demnach nicht vollgetankt abstellen.

Bei Beendigung der Miete darf der Nutzer das Fahrzeug unter keinen Umständen vollständig leer

bzw. in Kraftstoffreserve abstellen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtung, ist

dieser zur Zahlung einer Kostenpauschale (Abschlepp- und Reparaturdienste,

Bearbeitungsgebühr) gemäß der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste verpflichtet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen §11 [7]


mikar erstattet keine Tankbelege für Diesel/Benzin.

Wird der Nutzer durch eine Meldung vom Fahrzeug aufgefordert, AdBlue oder Öl nachzufüllen, ist er verpflichtet, dieser Meldung nachzukommen.

Bei AdBlue müssen mind. 10l aufgefüllt werden.

Kosten für Flüssigkeiten, wie AdBlue oder Öl, werden durch mikar nach Vorlage eines Beleges erstattet.

Hinweise auf Fahrzeugstickern (Armaturenbrett) können veraltet sein,

daher gelten die Regelungen laut AGB.


Fahrzeug wurde von Ihnen in Tankreserve übernommen?

Bitte stellen Sie das Fahrzeug auf keinen Fall in Tankreserve zurück an den Standort.

Bitte tanken Sie 5 - 10 L Sprit zusätzlich auf.

Die zusätzlichen 5 - 10 L werden Ihnen nach Vorlage eines Fotos von der Tankreserve sowie ein Foto vom original Tankbeleg erstattet.

Das ist die einzige Ausnahme, bei welcher mikar die angegebene Menge an Sprit erstattet.

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