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Wer kann den Steuerservice nutzen?
Wer kann den Steuerservice nutzen?
Vor über einem Monat aktualisiert

Derzeit können wir dir den Kontist Steuerservice nur anbieten, wenn du solo-selbstständige*r Freiberufler*in, Einzelunternehmer*in oder Gewerbetreibend*e bist. (Keine AG, GbR, GmbH, KG, Ltd., OHG, oder UG).

Außerdem gelten zur Zeit die folgenden Richtlinien:

  • keine Bareinnahmen,

  • keine Tätigkeit mit dem Verkauf und Versand physischer Waren,

  • keine Mehrfachselbstständigkeit (mehrere Steuernummern o. Mehrere EÜRs erforderlich),

  • keine Bilanzierer*innen,

  • keine Steuervermeidungsmodelle

Wir behalten uns aus internen Verwaltungsgründen außerdem vor, bestimmte Berufsgruppen bzw. Branchen vom Kontist Steuerservice auszunehmen. Dazu gehören Handwerker*innen, Reinigungskräfte, Künstler*innen, Gastronomen und englischsprachige Gründer*innen.

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