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Wann bist du bilanzierungspflichtig?
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Vor über einem Monat aktualisiert

Die Gewinnermittlung: EÜR oder Bilanz?

Einkommensteuer wird auf den Gewinn gezahlt und der muss ermittelt werden. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist dabei deutlich leichter durchzuführen als eine Bilanz. Die EÜR ist nämlich eine Gewinnermittlungsrechnung, die einfach alle Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abzieht. Was übrig bleibt, ist der Gewinn – und der wird versteuert. Die EÜR ist denkbar einfach durchzuführen und ist im Grunde das Mindestmaß an Buchhaltung, das du beherrschen solltest.

Gewerbliche Unternehmer können bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro im Jahr beziehungsweise einem Umsatz von 800.000 Euro im Jahr entscheiden, ob sie eine EÜR oder eine Bilanz aufstellen. Freiberufler können immer die EÜR nutzen.

Eine Bilanz wird hingegen bei so ziemlich jedem anderen Selbstständigen und Unternehmer fällig. Hier werden Aktiva und Passiva verrechnet, wobei das an dieser Stelle zu weit führen würde.

Der Einfachheit sei dir deshalb empfohlen, wenn möglich, von der EÜR Gebrauch zu machen. Eine Bilanz wird ohnehin nur dann interessant, wenn du ein Unternehmen hast, welches auch stille Reserven, Verschuldungen, offene Forderungen und vieles mehr in den Büchern stehen hat. Hier kann sie dann dabei helfen, einen besseren Überblick über die gesamte finanzielle Lage des Unternehmens zu erhalten. Für einzeln agierende Selbstständige und Freiberufler ist sie hingegen selten notwendig oder sinnvoll.

BUCHFÜHRUNGSPFLICHT - Bilanz oder EÜR? Was musst du machen?


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