Selbstständige Tätigkeiten sind in Deutschland grundsätzlich steuerlich unabhängig voneinander zu betrachten. Das bedeutet, dass Einkünfte aus verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten auch separat versteuert werden.
Eine Person gilt als mehrfachselbstständig, wenn sie mehrere selbstständige Tätigkeiten ausübt, die nicht einheitlich, sondern voneinander unabhängig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Tätigkeiten in unterschiedlichen Branchen oder Berufsfeldern ausgeführt werden.
Für steuerliche Zwecke werden die Einkünfte aus jeder einzelnen selbstständigen Tätigkeit separat ermittelt und versteuert. Es gibt keine pauschale Regelung bezüglich der Anzahl der Tätigkeiten, die eine Person ausüben kann, um als mehrfachselbstständig zu gelten. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Tätigkeiten tatsächlich unabhängig voneinander sind und keine rechtliche oder wirtschaftliche Verflechtung besteht.