Überblick
Du fragst dich, unter welchen Umständen du ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig bist? Hier erklären wir dir die Kriterien für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, einschließlich Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt und den Einfluss von Doppelbesteuerungsabkommen.
Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Du bist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du hier deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Das bedeutet, dass du alle deine weltweit erzielten Einkünfte in Deutschland versteuern musst.
Wohnsitz
Du hast einen Wohnsitz in Deutschland, wenn du hier eine Wohnung unterhältst und die Absicht hast, diese Wohnung zum Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen zu machen.
Gewöhnlicher Aufenthalt
Einen gewöhnlichen Aufenthalt hast du in Deutschland, wenn sich dein Aufenthalt so gestaltet, dass davon ausgegangen werden kann, du würdest dich mindestens sechs Monate lang – zusammenhängend oder mit kurzen Unterbrechungen – in Deutschland aufhalten.
Wann bist du ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig?
Du bist ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig, wenn:
Kein Wohnsitz in einem anderen Land: Du in keinem anderen Land einen Wohnsitz hast, der dich dort steuerpflichtig machen würde.
Kein gewöhnlicher Aufenthalt in einem anderen Land: Du in keinem anderen Land einen gewöhnlichen Aufenthalt hast, der eine Steuerpflicht dort begründen könnte.
Keine Doppelbesteuerung: Durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern, aus denen du Einkünfte beziehst, das Besteuerungsrecht ausschließlich Deutschland zugesprochen wird.
Besondere Fälle
Auch wenn du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, kannst du in bestimmten Fällen, wie einem dauerhaften Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder Einkünften aus einer inländischen Quelle, als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um zu klären, welchem Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Diese Abkommen spielen eine wichtige Rolle dabei, ob du ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig bist.
Fazit
Wenn du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hast und durch Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht für deine weltweiten Einkünfte zugesprochen bekommt, bist du ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig. Bei Unsicherheiten bezüglich deiner individuellen Steuersituation ist es ratsam, dich professionell beraten zu lassen.