Nach §35a EStG können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen lassen.
Nehmen Sie Ihre Rechnung in Ihrer Steuererklärung auf, können Sie bis zu 20% Ihrer Reinigung erstattet bekommen.
Bitte beachten Sie, dass Helpling eine Steuerrückerstattung nicht garantieren kann.
Kann ich die Kosten für den Service von der Steuer absetzen?
Verfasst von Pia
Vor über einem Jahr aktualisiert