Wann ist ein Ausfallshonorar sinnvoll?
Ein Ausfallshonorar kann verrechnet werden, wenn eine Klient:in einen Termin zu kurzfristig absagt.
Typische Beispiele sind:
Absage innerhalb von 48 Stunden
Absage innerhalb von 24 Stunden
Nichterscheinen zum Termin
Die genauen Regelungen hängen von deinen individuellen Vereinbarungen mit der Klient:in ab.
Ausfallshonorar beim Absagen eines Termins aktivieren
Wenn du einen Termin absagst, erscheint automatisch ein Dialog mit weiteren Optionen.
Dort kannst du festlegen, ob für den abgesagten Termin ein Ausfallshonorar verrechnet werden soll.
Höhe des Ausfallshonorars festlegen
Sobald du die Option aktivierst, kannst du den Betrag für das Ausfallshonorar festlegen.
Standardmäßig wird dabei der Preis der ursprünglich geplanten Sitzung übernommen.
Du kannst diesen Betrag bei Bedarf anpassen.
Wie erscheint das in der Abrechnung?
Wenn das Ausfallshonorar aktiviert wird:
bleibt die Einheit für die Abrechnung erhalten
die Position wird in der Rechnung als „Ausfallshonorar“ ausgewiesen
der hinterlegte Betrag wird verrechnet
Was passiert ohne Ausfallshonorar?
Wenn du die Option nicht aktivierst:
wird die abgesagte Einheit nicht verrechnet
die Einheit wird aus der Abrechnung entfernt

