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Ausfallshonorar verrechnen

Erfahre, wie du bei abgesagten Terminen ein Ausfallshonorar verrechnest und wie sich dies auf die Abrechnung auswirkt.

Wann ist ein Ausfallshonorar sinnvoll?

Ein Ausfallshonorar kann verrechnet werden, wenn eine Klient:in einen Termin zu kurzfristig absagt.

Typische Beispiele sind:

  • Absage innerhalb von 48 Stunden

  • Absage innerhalb von 24 Stunden

  • Nichterscheinen zum Termin

Die genauen Regelungen hängen von deinen individuellen Vereinbarungen mit der Klient:in ab.


Ausfallshonorar beim Absagen eines Termins aktivieren

Wenn du einen Termin absagst, erscheint automatisch ein Dialog mit weiteren Optionen.

Dort kannst du festlegen, ob für den abgesagten Termin ein Ausfallshonorar verrechnet werden soll.


Höhe des Ausfallshonorars festlegen

Sobald du die Option aktivierst, kannst du den Betrag für das Ausfallshonorar festlegen.

Standardmäßig wird dabei der Preis der ursprünglich geplanten Sitzung übernommen.

Du kannst diesen Betrag bei Bedarf anpassen.


Wie erscheint das in der Abrechnung?

Wenn das Ausfallshonorar aktiviert wird:

  • bleibt die Einheit für die Abrechnung erhalten

  • die Position wird in der Rechnung als „Ausfallshonorar“ ausgewiesen

  • der hinterlegte Betrag wird verrechnet


Was passiert ohne Ausfallshonorar?

Wenn du die Option nicht aktivierst:

  • wird die abgesagte Einheit nicht verrechnet

  • die Einheit wird aus der Abrechnung entfernt

Hat dies deine Frage beantwortet?