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Steuersätze & Steuerbefreiungen

Erfahre, wie Freudio Umsatzsteuer und Steuerbefreiungen über die Dienstleistungskategorie abbildet und welcher Hinweis auf der Rechnung erscheint.

In Freudio werden Umsatzsteuern und Steuerbefreiungen über die Kategorie der Dienstleistung abgebildet.

Diese entscheidet:

  • ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird

  • oder ob eine Steuerbefreiung auf der Rechnung angeführt wird

  • und welcher gesetzliche Hinweis erscheint

Wichtig:
Der Regelfall bei Freudio ist die Steuerbefreiung, da viele therapeutische Leistungen umsatzsteuerfrei sind.

Hinweise auf Rechnungen

Je nach Kategorie und Einstellungen ergibt sich folgender Hinweis auf der Rechnung:

Behandlung / Therapie

→ Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG

Diese Befreiung gilt für steuerfreie Heilbehandlungen (Psychotherapie, Klinisch-Psychologische Behandlung etc.).


Supervision / Lehrtherapie

→ Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 11 UStG

Diese Befreiung wird für entsprechende steuerfreie Leistungen im Ausbildungs- bzw. Lehrkontext verwendet.


Sonstige Leistung (ohne UID-Nummer hinterlegt)

→ Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG

Dies entspricht der Kleinunternehmerregelung.

Wenn keine UID-Nummer im System angegeben ist, wird bei „Sonstige Leistung“ automatisch diese Steuerbefreiung verwendet.


Sonstige Leistung (mit angegebener UID-Nummer)

→ 20 % Umsatzsteuer

Wenn du im System eine UID-Nummer hinterlegt hast, gelten „Sonstige Leistungen“ als umsatzsteuerpflichtig und werden mit 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen.


Wichtiger Hinweis

Freudio bildet gängige steuerliche Fälle technisch ab, ersetzt jedoch keine steuerliche Beratung.
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Bei Unsicherheiten wende dich bitte an deine Steuerberatung.

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