In Freudio werden Umsatzsteuern und Steuerbefreiungen über die Kategorie der Dienstleistung abgebildet.
Diese entscheidet:
ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird
oder ob eine Steuerbefreiung auf der Rechnung angeführt wird
und welcher gesetzliche Hinweis erscheint
Wichtig:
Der Regelfall bei Freudio ist die Steuerbefreiung, da viele therapeutische Leistungen umsatzsteuerfrei sind.
Hinweise auf Rechnungen
Je nach Kategorie und Einstellungen ergibt sich folgender Hinweis auf der Rechnung:
Behandlung / Therapie
→ Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG
Diese Befreiung gilt für steuerfreie Heilbehandlungen (Psychotherapie, Klinisch-Psychologische Behandlung etc.).
Supervision / Lehrtherapie
→ Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 11 UStG
Diese Befreiung wird für entsprechende steuerfreie Leistungen im Ausbildungs- bzw. Lehrkontext verwendet.
Sonstige Leistung (ohne UID-Nummer hinterlegt)
→ Umsatzsteuerfrei gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Dies entspricht der Kleinunternehmerregelung.
Wenn keine UID-Nummer im System angegeben ist, wird bei „Sonstige Leistung“ automatisch diese Steuerbefreiung verwendet.
Sonstige Leistung (mit angegebener UID-Nummer)
→ 20 % Umsatzsteuer
Wenn du im System eine UID-Nummer hinterlegt hast, gelten „Sonstige Leistungen“ als umsatzsteuerpflichtig und werden mit 20 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis
Freudio bildet gängige steuerliche Fälle technisch ab, ersetzt jedoch keine steuerliche Beratung.
Bei Unsicherheiten wende dich bitte an deine Steuerberatung.