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Handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmittel um Arzneimittel?

Vor über 3 Wochen aktualisiert

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie unterliegen damit rechtlich gesehen also nicht dem Arzneimittelgesetz, sondern dem Lebensmittelrecht.

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