Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie unterliegen damit rechtlich gesehen also nicht dem Arzneimittelgesetz, sondern dem Lebensmittelrecht.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie unterliegen damit rechtlich gesehen also nicht dem Arzneimittelgesetz, sondern dem Lebensmittelrecht.