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Merkblatt für Inventurbewertung im Buchhandel

Sie finden dieses auf der Website des Börsenvereins (boersenverein.de) im Menü Buchhandel und dort unter
Betriebswirtschaft / Inventur im Buchhandel.

Danach ist eine Paulschalbewertung mit 60% Abschlag nur noch für Bücher und Hörbücher zulässig. Für alle anderen Produkte gilt Einzelbewertung, wie auch für den sonstigen Non-Book Bestand.

Um eine zulässige Bewertung der Artikel zu ermöglichen, müssen die Artikel als Bücher oder NonBook gekennzeichnet werden. Mit dieser euro-Sales Flow Version haben Sie die Möglichkeit, Artikel während der Inventur mit einem Non-Book Kennzeichen zu versehen.

Zur Unterstützung in Bewertungsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

WICHTIG

Bitte erfassen Sie keine Bezugsjahre mehr, auch nicht bei der Erfassung per Handscanner oder MDE-Gerät.

Die Bewertung nach Bezugsjahren ist nicht mehr zulässig!

Alle Neuerungen im Überblick

Artikel organisieren - Basisdaten - Artikeltyp

Außerdem kann das Non-Book Kennzeichen während der Inventur-Erfassung in der Liste der erfassten Artikel, der Nachbearbeitungsliste und der Kontrollliste gesetzt werden. Die Änderungen werden sofort in den Artikelstamm zurückgeschrieben.

Erfassungsliste

Inventur - Erfassungsliste

Wir empfehlen Ihnen, die Non-Books en bloc, separat von Büchern /Hörbüchern, zu erfassen, dann kann das Kennzeichen für alle Artikel auf einmal gesetzt werden.
Die Auswertungen wurden den neuen Bewertungsrichtlinien entsprechend angepasst.

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