Merkblatt für Inventurbewertung im Buchhandel
\
Sie finden dieses auf der Website des Börsenvereins (boersenverein.de) im Menü Buchhandel und dort unter
Betriebswirtschaft / Inventur im Buchhandel.
Danach ist eine Paulschalbewertung mit 60% Abschlag nur noch für Bücher und Hörbücher zulässig. Für alle anderen Produkte gilt Einzelbewertung, wie auch für den sonstigen Non-Book Bestand.
Um eine zulässige Bewertung der Artikel zu ermöglichen, müssen die Artikel als Bücher oder NonBook gekennzeichnet werden. Mit dieser euro-Sales Flow Version haben Sie die Möglichkeit, Artikel während der Inventur mit einem Non-Book Kennzeichen zu versehen.
Zur Unterstützung in Bewertungsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
**WICHTIG**Bitte erfassen Sie keine Bezugsjahre mehr, auch nicht bei der Erfassung per Handscanner oder MDE-Gerät. **Die Bewertung nach Bezugsjahren ist nicht mehr zulässig!**
Alle Neuerungen im Überblick
Außerdem kann das Non-Book Kennzeichen während der Inventur-Erfassung in der Liste der erfassten Artikel, der Nachbearbeitungsliste und der Kontrollliste gesetzt werden. Die Änderungen werden sofort in den Artikelstamm zurückgeschrieben.
Erfassungsliste
Wir empfehlen Ihnen, die Non-Books en bloc, separat von Büchern /Hörbüchern, zu erfassen, dann kann das Kennzeichen für alle Artikel auf einmal gesetzt werden.
Die Auswertungen wurden den neuen Bewertungsrichtlinien entsprechend angepasst.


