Alle Anleger müssen berücksichtigen, dass die Angebote am Sekundärmarkt verbindlich sind und dieselben Bedingungen gelten wie für alle Angebote am Primärmarkt. Investor kann seine Forderungen unmittelbar nach dem Finanzierungsprozess verkaufen, wenn es sich um eine Forderung aus einer Investition am Primärmarkt handelt. Wurde die Forderung auf dem Sekundärmarkt erworben, gilt eine Verkaufsbeschränkung von 30 Tagen.
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