Die AUM-Gebühr gilt nur für den Hauptbetrag, der in fristgerecht laufende Kredite investiert wird (nicht verspätet, in Einholung oder teilweise eingeholt), wodurch sichergestellt wird, dass die Gebühr den tatsächlichen, aktuellen Erfolg Ihrer Investitionen widerspiegelt.
Die AUM-Gebühr wird monatlich auf der Grundlage einer Bewertung Ihrer Einnahmen (einschließlich Zinsen, Bonuszinsen und Vertragsstrafen, aber ohne Hauptbetragsrückzahlungen) erhoben. Außerdem ist die Anwendbarkeit der AUM-Gebühr eng an die tatsächliche Rendite gebunden, die ein Investor in einem bestimmten Monat erhält.
Die Gebühr wird nur dann erhoben, wenn sie 25 % der Monatseinnahmen des Investors nicht übersteigt (einschließlich Zinsen, Bonuszinsen und Vertragsstrafen, aber ohne Kapitalrückzahlungen). In den Fällen, in denen der Investor keine Einnahmen erhält oder die berechnete AUM-Gebühr weniger als 25 % der Monatseinnahmen beträgt, entfällt die Gebühr für diesen bestimmten Monat. Diese Methode stellt sicher, dass der Abzug der Gebühr mit der Echtzeit-Performance und den Einnahmen der Anlagen im Einklang steht, wodurch ein fairer und gerechter Rahmen für Investoren geschaffen wird.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.