Gebührenbefreiung: Wenn 25 % der Rendite eines Investors (Zinsen, Bonuszinsen und Strafen) aus dem Vormonat entweder gleich oder niedriger als die berechnete AUM-Gebühr ist, wird die Gebühr nicht erhoben.
Zur Verdeutlichung sehen wir uns einige Beispiele an:
Investor A: Vielfältiges Portfolio an fristgerecht laufenden Krediten
Investor A ist ein neuer Investor, der vor kurzem bei Estateguru eingestiegen ist. Er hat in mehrere Kredite investiert, die derzeit alle fristgerecht bedient werden, mit einem ausstehenden Hauptbetrag von insgesamt 1.000 €.
Monatliche AUM-Gebühr (0,05 % von 1.000 €): 0,50 €
Monatliche Rendite des Investors A: 10 €
25 % der monatlichen Rendite: 2,50 €
Die monatliche Rendite von Investor A beträgt 10 € und 25 % davon sind höher als die berechnete AUM-Gebühr (2,50 € › 0,50 €). Infolgedessen wird die Gebühr von 0,50 € erhoben.
Investor B: Diversifiziertes Portfolio mit Verzugskrediten
Investor B hat ein diversifiziertes Portfolio von 30.000 € angelegt, das sowohl fristgerechte als auch in Verzug befindliche Kredite enthält. Investor B hat einen ausstehenden Hauptbetrag von 25.000 € und 5.000 € sind in Verzugskredite investiert. Investor B hat auch in einige endfällige Kredite investiert und erhält einmal im Jahr Zinszahlungen aus diesen Krediten. Wir beginnen also mit dem gesamten ausstehenden Hauptbetrag von 25.000 € und wenden die folgende Formel an.
Monatliche AUM-Gebühr (0,05 % von 25.000 €): 12,50 €.
Monatliche Rendite des Investors B: 40 €
25 % der monatlichen Rendite: 10 €
In diesem Fall wird keine Gebühr erhoben, da die 25 % der monatlichen Rendite von Investor B (10 €) geringer sind als die berechnete AUM-Gebühr von 12,50 €.
Maximale Gebühr: Auch wenn der ausstehende Hauptbetrag 100.000 € oder mehr beträgt, wird die AUM-Gebühr in keinem Fall 50 € übersteigen.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.