Falls der fristgerecht laufende Kredithauptbetrag 100.000 € oder mehr beträgt, wird die AUM-Gebühr auf keinen Fall 50 € übersteigen.
Es wird keine Gebühr erhoben, wenn 25 % Ihrer monatlichen Rendite unter der berechneten AUM-Gebühr liegt.
Nur Kredite mit dem Status “Finanziert” werden bei der Berechnung der AUM-Gebühr berücksichtigt.
Die Gebühr wird nur für Kredite berechnet, die nach dem 1. November 2023 vergeben wurden (Status "Finanziert") und für Kredite, die nach dem 1. November 2023 auf dem Zweitmarkt erworben wurden.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.