Nein. Die Gebühr wird nur für Kredite berechnet, die nach dem 1. November 2023 vergeben wurden, und für Kredite, die Sie nach dem 1. November 2023 auf dem Zweitmarkt erworben haben. Anlagen, die vor dem 1. November 2023 getätigt wurden, sind davon nicht betroffen.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.