Zum Hauptinhalt springen

Ist mein historisches Portfolio von der AUM-Gebühr betroffen?

Vor über einem Jahr aktualisiert

Nein. Die Gebühr wird nur für Kredite berechnet, die nach dem 1. November 2023 vergeben wurden, und für Kredite, die Sie nach dem 1. November 2023 auf dem Zweitmarkt erworben haben. Anlagen, die vor dem 1. November 2023 getätigt wurden, sind davon nicht betroffen.

*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.

Hat dies deine Frage beantwortet?