Bei der Bestimmung der Höhe der AUM-Gebühr werden nur Kredite mit dem Status "Finanziert" berücksichtigt und die Berechnung basiert speziell auf dem ausstehenden Hauptbetrag, der in diese finanzierten und fristgerecht laufenden Kredite investiert ist. Die Bewertung erfolgt am 4. Tag eines jeden Monats und spiegelt den Status der Kredite am letzten Tag des Vormonats um 23:59:59 Uhr EET (estnische Zeit) wider.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.