Ja, aber nur für Kredite, die nach dem 1. November 2023 auf dem Zweitmarkt gekauft werden.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.
Ja, aber nur für Kredite, die nach dem 1. November 2023 auf dem Zweitmarkt gekauft werden.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.