Verspätete oder in Verzug befindliche Kredite: Kredite, die verspätet oder in Verzug sind (zum letzten Tag des Vormonats, genau um 23:59:59 EET), sind von der Berechnung der AUM-Gebühr ausgeschlossen.
Zinszahlungen und Strafen, die sich auf weniger als 25 % der berechneten AUM-Gebühr belaufen:
Falls die berechnete AUM-Gebühr mehr als 25 % der monatlichen Zinszahlungen eines Investors (plus Strafzahlungen) beträgt, wird sie nicht erhoben.
Anlagen, die vor dem 1. November 2023 getätigt wurden: Die Gebühr gilt nur für Anlagen, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden. Dies umfasst Kredite, die ab dem 1. November 2023 auf dem Erstmarkt veröffentlicht werden, sowie Kredite, die Sie ab dem 1. November 2023 auf dem Zweitmarkt erworben haben.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.