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Alle KollektionenVermögensverwaltungsgebühr - AUM
Gilt die AUM-Gebühr auch für in Verzug befindliche oder verspätete Kredite?
Gilt die AUM-Gebühr auch für in Verzug befindliche oder verspätete Kredite?
Vor über 9 Monaten aktualisiert

Nein, die AUM-Gebühr gilt nur für fristgerecht laufende Kredite. In Verzug befindliche, teilweise eingeholte und verspätete Kredite sind von dieser Gebühr ausgeschlossen.

*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.

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