Nein, die AUM-Gebühr gilt nur für neue Kredithauptbeträge, die nach dem 1. November 2023 vergeben werden, und für Kredithauptbeträge, die ab demselben Datum am Zweitmarkt gekauft werden.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.