Ja, falls Sie nach dem 1. November 2023 am Zweitmarkt gekauft haben, wird die Gebühr auch auf die dort gekauften Kredite erhoben (unabhängig vom Datum, an dem der Kredit vergeben wurde).
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.