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Alle KollektionenVermögensverwaltungsgebühr - AUM
Gilt die AUM-Gebühr auch für den Zweitmarkt?
Gilt die AUM-Gebühr auch für den Zweitmarkt?
Vor über 9 Monaten aktualisiert

Ja, falls Sie nach dem 1. November 2023 am Zweitmarkt gekauft haben, wird die Gebühr auch auf die dort gekauften Kredite erhoben (unabhängig vom Datum, an dem der Kredit vergeben wurde).

*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.

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