Die AUM-Gebühr wird als 0,05 % des ausstehenden Hauptbetrags fristgerecht laufender Kredite eines Investors berechnet.
Die Formel: 0,05 % * ausstehender Hauptbetrag fristgerecht laufender Kredite eines Investors.
Die Gebühr wird (falls alle Kriterien erfüllt sind) monatlich erhoben und am 5. Tag eines jeden Monats vom Nutzerkonto abgebucht.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.