Die monatliche AUM-Gebühr wird auf 0,05 % des fristgerecht laufenden Hauptbetrags festgesetzt. Diese Gebühr gilt für Kredite, die nach dem 1. November 2023 vergeben, und für Kredithauptbeträge, die ab demselben Datum auf dem Zweitmarkt erworben werden.
*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.