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Alle KollektionenVermögensverwaltungsgebühr - AUM
Hier finden Sie einige Beispiele für die Berechnung der AUM-Gebühr (Assets Under Management):
Hier finden Sie einige Beispiele für die Berechnung der AUM-Gebühr (Assets Under Management):
Vor über einer Woche aktualisiert

Investor A: Vielfältiges Portfolio von fristgerecht laufenden Krediten

Investor A ist ein neuer Investor, der sich kürzlich Estateguru angeschlossen hat. Er hat in mehrere Kredite investiert, die derzeit alle fristgerecht bedient werden, mit einem ausstehenden Hauptbetrag von insgesamt 1.000 €.

  • Monatliche AUM-Gebühr (0,05 % von 1.000 €): 0,50 €

  • Monatliche Rendite des Investors A: 10 €

  • 25 % der monatlichen Rendite: 2,50 €

Die monatliche Rendite von Investor A beträgt 10 € und 25 % davon sind höher als die berechnete AUM-Gebühr (2,50 € › 0,50 €). Infolgedessen wird eine Gebühr von 0,50 € erhoben.

Investor B: Diversifiziertes Portfolio mit in Verzug befindlichen Krediten

Investor B hat ein diversifiziertes Portfolio von 30.000 € angelegt, das sowohl fristgerecht laufende als auch Verzugskredite enthält. Investor B hat einen ausstehenden Hauptbetrag von 25.000 € und 5.000 € sind in Verzugskredite investiert. Investor B hat auch in einige endfällige Kredite investiert und erhält einmal im Jahr Zinszahlungen aus diesen. Wir betrachten also den gesamten ausstehenden Hauptbetrag von 25.000 € und wenden die folgende Formel an.

  • Monatliche AUM-Gebühr (0,05 % von 25.000 €): 12,50 €.

  • Monatliche Rendite von Investor B: 40 €

  • 25 % der monatlichen Rendite: 10 €

In diesem Fall wird keine Gebühr erhoben, da die 25 % der monatlichen Rendite (10 €) von Investor B geringer sind als die berechnete AUM-Gebühr von 12,50 €.

Investor C: Investiert seit 2022 und hat Kredite im Portfolio, die vor dem 1. November 2023 vergeben wurden, aber auch nach dem 1. November 2023 Investitionen getätigt.

Investor C verfügt über ein gut diversifiziertes Portfolio von fristgerecht bedienten Krediten sowie einigen verspäteten und in Verzug befindlichen Krediten mit einem Hauptbetrag von insgesamt 10.000 €. Davon wurden 8.000 € Hauptbetrag im Jahr 2022 und Anfang 2023 in die Kredite investiert und Investor C hat nur 2.000 € seit dem 1. November 2023 investiert. Diese 2.000 € sind allesamt Kredite, die fristgerecht laufen. Investor C erhält kontinuierlich Zinszahlungen aus seinen Anlagen. Dies führt dazu, dass bei der Berechnung der AUM-Gebühr nur die 2.000 € an fristgerecht laufendem Hauptbetrag berücksichtigt werden.

  • Monatliche AUM-Gebühr (0,05 % von 2.000 €): 1 €

  • Monatliche Rendite von Investor C: 5 €

  • 25 % der monatlichen Rendite: 1,25 €

Da 25 % der monatlichen Rendite von Investor C (1,25 €) höher ist als die berechnete AUM-Gebühr (1 €), wird die AUM-Gebühr Investor C in Rechnung gestellt.

Investor D: Investiert seit 2019 und hat Kredite im Portfolio, die vor dem 1. November 2023 vergeben wurden, aber auch nach dem 1. November 2023 Investitionen getätigt.

Investor D verfügt über ein gut diversifiziertes Portfolio von fristgerecht laufenden Krediten mit einem Hauptbetrag von insgesamt 300.000 €. Davon wurden 90.000 € Hauptbetrag in Kredite in den vergangenen Jahren und Anfang 2023 investiert und Investor D hat ebenfalls 210.000 € seit dem 1. November 2023 investiert. Investor D hat also ab dem Stichtag 200.000 € fristgerecht laufenden ausstehenden Hauptbetrag und 10.000 € Hauptbetrag in verspäteten Krediten. Investor D erhält regelmäßig Zinszahlungen aus seinen Anlagen. Bei der Berechnung der AUM-Gebühr wird nur der Hauptbetrag fristgerecht laufender Kredite von 200.000 € berücksichtigt (wobei die Anlagen vor dem 1. November 2023 nicht mitgezählt werden).

  • Monatlichen AUM-Gebühr (0,05 % von 200.000 €): 100 €

  • Monatliche Rendite von Investor D: 2.000 €

  • 25 % der monatlichen Rendite: 500 €

Da 25 % der monatlichen Rendite (500 €) von Investor D höher ist als die berechnete AUM-Gebühr (100 €), wird Investor D die AUM-Gebühr in Rechnung gestellt. Da die Gebühr jedoch auf 50 € pro Monat begrenzt ist, würden Investor D also nur 50 € Euro in Rechnung gestellt werden.

*Die AUM-Gebühr wird nur auf Investitionen erhoben, die nach dem 1. November 2023 getätigt werden.

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