Zum Hauptinhalt springen

Neue Regelungen der Umsatzsteuer bezüglich Photovoltaik-Anlagen

Vor über einem Jahr aktualisiert

Die Bundesregierung hat zusammen mit der Veränderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch die Umsatzsteuer (USt) auf Photovoltaik-Anlagen angepasst. Die Besteuerung auf die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr und die Installation dieser Anlagen wurde von 19 % auf null herabgesetzt. Diese Gesetzesänderung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden.

Es gibt für Sie einige überprüfbare Faktoren, anhand welcher Sie erkennen können, ob die 0 % Umsatzsteuerregelung auf Ihre Photovoltaik-Anlage zutrifft:

  1. In Ihrem Vertrag ist eine Abbauverpflichtung der Anlage nach den 20 Jahren Mietzeit mit 2500,-€ bepreist.

  2. Die Übergabe der betriebsfertigen und im vollen Umfang nutzbaren Anlage war erst nach dem 31.12.2022.

Ausführlichere Informationen haben wir Ihnen unter folgendem Link zusammengestellt:
https://www.enpal.de/magazin/solaranlage-steuern

Hat dies deine Frage beantwortet?