Zum Hauptinhalt springen

Zusammenlegung des Zählers Ihrer Photovoltaikanlage.

Vor über einem Jahr aktualisiert

Wenn Sie sich noch im Bauprozess befinden.

Wenn sich Ihre Photovoltaikanlage noch im Planungs- oder Bauprozess befindet, haben Sie die Möglichkeit, die Zusammenlegung der Zähler während des sogenannten AC-Heilungsprozesses vornehmen zu lassen. Dies bedeutet, dass die Zusammenlegung im Rahmen der Arbeiten am Wechselstromnetz durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kosten für diesen zusätzlichen Arbeitsschritt von Ihnen selbst getragen werden müssen, da eine Zählerzusammenlegung kein Teil unseres Produktportfolios ist.

Falls Sie daher Interesse an einer Zählerzusammenlegung während des Bauprozesses haben, sprechen Sie bitte frühzeitig mit unserem Planungsteam, um die Details abzuklären. Alles Weitere obliegt unserem Planungsteam. Dies stellt daher keine verbindliche Zusage dar.

Wenn die Installation bereits abgeschlossen ist.

Falls Ihre Photovoltaikanlage bereits installiert und in Betrieb genommen wurde, gibt es zwei Optionen, falls Sie dennoch eine Zählerzusammenlegung wünschen:

  1. Private Zusammenlegung durch einen externen Elektriker
    In diesem Fall können Sie sich an einen externen Elektriker wenden, der die Zählerzusammenlegung für Sie durchführt. Hierzu gehört auch die Abmeldung des Zählers bei Ihrem Netzbetreiber. Jedoch tragen Sie als Kunde die Kosten für die Zusammenlegung vollständig selbst und müssen sich auch um alles Weitere kümmern. Der Grund hierfür ist, dass eine Zählerzusammenlegung kein Teil Ihres Vertrags mit Enpal ist.
    Sollten Sie sich daher trotzdem für eine Zählerzusammenlegung entscheiden, bitten wir Sie darum, uns darüber in Kenntnis zu setzen.

  2. Zusammenlegung aufgrund eines Montagefehlers
    Sollte es in Ausnahmefällen zu einem Montagefehler unsererseits gekommen sein und die Zusammenlegung der Zähler ist die einzige Lösung für die Behebung dessen, können wir eine Zählerzusammenlegung anstoßen.
    In diesem Fall sind Sie als Kunde jedoch in der Nachweispflicht, uns durch ein Gutachten eines Gutachters, Elektrikers, etc. nachzuweisen, dass ein Montagefehler vorliegt und dieser nur durch eine Zählerzusammenlegung behoben werden kann.

Hat dies deine Frage beantwortet?