Ihre Photovoltaikanlage ist ab dem Monat nach der technischen Inbetriebnahme mietpflichtig. Die meisten der in Deutschland aktiven Netzbetreiber fordern keine separate Abnahme der Anlage ein und geben per Voranmeldung und Anschlusszusage die Anlage frei. Somit hat auch eine später erfolgte Fertigmeldung der Anlage keinen Einfluss auf den Beginn der Mietpflicht.
Ab wann bin ich mietpflichtig?
Vor über einem Jahr aktualisiert