Wir bitten Sie zu beachten, dass externe Handwerker laut § 3 Abs. 3 der AGB Miete nicht berechtigt sind, Änderungen oder Erweiterungen an der Enpal-Anlage vorzunehmen. Infolge jener AGB dürfen auch keine Hardwarekomponenten, welche nicht von Enpal stammen, an die PV-Anlage angeschlossen werden.
Enpal garantiert für die korrekte Funktion Ihrer Anlage. Sobald Dritte hier eingreifen oder Hardware von Drittanbietern angeschlossen wird und somit in die Anlage eingreift, können wir dies nicht mehr gewährleisten.
Komponente, wie Heizstäbe oder eine Wärmepumpe, welche nicht von Enpal stammen, dürfen daher auch nicht an die Anlage angeschlossen werden.
Der einzige Ausnahmefall ist im Falle eines Kaufes gegeben, da die Anlage dann vollständig in ihren Besitz übergegangen ist und dann nicht länger Eigentum von Enpal ist.