In der Kleinunternehmerregelung bekommen Sie die Enpal-Einspeisevergütung netto ausgezahlt und müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Wer die Regelbesteuerung nutzt, bekommt die Enpal-Einspeisevergütung zzgl. 19 % Umsatzsteuer ausgezahlt. Diese ist im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen und an das Finanzamt abzuführen.