Wichtig: Wir können und dürfen keine steuerliche Beratung geben. Die folgenden Informationen sind daher nur eine unverbindliche Zusammenfassung unseres Verständnisses. Für eine endgültige und rechtsverbindliche Auskunft wende Dich bitte an Dein zuständiges Finanzamt.
Muss ich Steuern auf Einkünfte aus Fahrgemeinschaften zahlen?
Einkünfte aus Fahrgemeinschaften zählen nach § 22 Nr. 3 EStG zu den sonstigen Einkünften. Sie müssen versteuert werden, wenn sie nach Abzug der anfallenden Kosten den Betrag von 256 € pro Jahr übersteigen.
Wenn Dein Einkommen unter dieser Grenze bleibt, ist es steuerfrei.
Was kann ich als Kosten / Ausgaben absetzen?
Du kannst unter anderem folgende berufsbedingte Ausgaben ansetzen:
1) Umwege zum Ein- oder Ausstieg von Mitfahrenden
0,30 € pro gefahrenem Kilometer
zusätzlich 0,02 € pro Kilometer pro beförderter Person (für die gesamte Strecke)
Kann ich zusätzlich die Pendlerpauschale geltend machen?
Ja. Fahrende in Fahrgemeinschaften können die Pendlerpauschale beantragen – unabhängig davon, welches Verkehrsmittel für den Arbeitsweg genutzt wird:
0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke)
ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Kilometer
Diese Angaben können in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Wo bekomme ich eine verbindliche Auskunft?
Für eine rechtsverbindliche Einschätzung wende Dich bitte an Dein zuständiges Finanzamt. Zur steuerlichen Absicherung kannst Du bei der zuständigen Finanzbehörde auch eine (Einkommensteuer-)Auskunft beantragen.