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Was ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung?
Was ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung?
Vor über einem Monat aktualisiert

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung (Seite 7 - Verarbeitungstätigkeiten bzw. DSFA) innerhalb einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein essenzieller Bestandteil, weil sie sicherstellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht, insbesondere den Prinzipien der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Minimierung.

Nutzen Sie gerne folgende Struktur als Grundlage für Ihre Ausführungen:

1) Zweckbestimmung

Prüfung der Legitimität: Ist der Zweck der Verarbeitung rechtmäßig und nachvollziehbar?

Verhältnismäßigkeit zum Zweck: Ist der Umfang der Datenverarbeitung im Verhältnis zum angestrebten Ziel angemessen?

  • Ihre Angaben folgen

2) Geeignetheit der Maßnahmen:

Sind die eingesetzten Technologien und Methoden geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen?

Gibt es eine klare Zweckbindung und transparente Verarbeitung?

  • Ihre Angaben folgen

3) Erforderlichkeit

Werden nur die nötigsten Daten erhoben, die für den Zweck erforderlich sind (Datenminimierung)?

Gibt es Alternativen, um denselben Zweck zu erreichen?

  • Ihre Angaben folgen

4) Angemessenheit und Abwägung

Schließlich wird die Angemessenheit des Mittels im Hinblick auf den Zweck und die Schwere des Eingriffs bewertet

  • Ihre Angaben folgen

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