Die Verhältnismäßigkeitsprüfung (Seite 7 - Verarbeitungstätigkeiten bzw. DSFA) innerhalb einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein essenzieller Bestandteil, weil sie sicherstellt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht, insbesondere den Prinzipien der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Minimierung.
Nutzen Sie gerne folgende Struktur als Grundlage für Ihre Ausführungen:
1) Zweckbestimmung
Prüfung der Legitimität: Ist der Zweck der Verarbeitung rechtmäßig und nachvollziehbar?
Verhältnismäßigkeit zum Zweck: Ist der Umfang der Datenverarbeitung im Verhältnis zum angestrebten Ziel angemessen?
Ihre Angaben folgen
2) Geeignetheit der Maßnahmen:
Sind die eingesetzten Technologien und Methoden geeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen?
Gibt es eine klare Zweckbindung und transparente Verarbeitung?
Ihre Angaben folgen
3) Erforderlichkeit
Werden nur die nötigsten Daten erhoben, die für den Zweck erforderlich sind (Datenminimierung)?
Gibt es Alternativen, um denselben Zweck zu erreichen?
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4) Angemessenheit und Abwägung
Schließlich wird die Angemessenheit des Mittels im Hinblick auf den Zweck und die Schwere des Eingriffs bewertet
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